Neues Einzugsverfahren SEPA

Neues Einzugsverfahren SEPA

Ratzeburg, im Oktober 2013

Neues Einzugsverfahren SEPA

Sehr geehrtes Mitglied, sehr geehrter Kontoinhaber, liebe Ruderfreunde,

zum 1. Februar 2014 stellt der RRC seine Vereinssoftware und den damit verbundenen Beitragseinzug auf das dann geltende neue europäische Zahlungsverkehrssystem SEPA um. Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden durch „IBAN“ und „BIC“ ersetzt sowie die bisherige Lastschrift durch das „SEPA-Mandat“. Wir unterrichten hiermit über den künftigen Beitrags- und Gebühreneinzug im SEPA-Verfahren.

1. Der Einzug erfolgt ab dem 01.02.2014 unter der
Gläubiger-ID: DE94RRC00000330696
Bankverbindung: Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
BIC: NOLADE21RZB
IBAN: DE09 2305 2750 0000 111880.

2. Die Mitgliedsbeiträge sowie Gebühren des RCC sind entsprechend der geltenden Beitrags- und Gebührenordnung fällig:

Mitgliedsbeiträge: am 01. Januar / 01. März / 01. Juli bzw. 01. Oktober eines jeden Kalenderjahres entsprechend der vom Mitglied erteilten Einzugsermächtigung (jährlich/halbjährlich/usw.).
„Rückständige“ Mitgliedsbeiträge werden zum nächstfolgenden Zahlungstermin eingezogen (Bsp.: ein Mitglied tritt im Juni ein und vereinbart halbjährliche Zahlung. Zum ersten Zahlungstermin (d.h. am 01. Juli) wird der „rückständige“ Monatsbeitrag für Juni und der folgende Halbjahresbeitrag eingezogen,

bzw. Gebühren (Aufnahmegebühr und sonstige Gebühren): zusammen mit der (erst-) fälligen Gebührenpflicht (so bspw. die Aufnahmegebühr zusammen mit der ersten Beitragserhebung).

3. Die Beiträge und Gebühren werden künftig vom RRC zu den oben genannten Fälligkeiten abgebucht bzw. an dem darauf folgenden Bankarbeitstag.

Dies zu Ihrer / Eurer Unterrichtung. Zu Rückfragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen rudersportlichen Grüßen
RATZEBURGER RUDERCLUB e.V.

Berthold Witting
Vorstand Verwaltung