Ratzeburg, 16. September 2015
Liebe Clubmitglieder,
hiermit laden wir sehr herzlich zu einer
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
am Donnerstag, den 15. Oktober 2015, um 19.00 Uhr
in das RRC-Clubhaus, Dr.-Alfred-Block-Allee 5, Ratzeburg, ein.
Im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung, die turnusmäßig im März 2016 ansteht, sind mehrere Vorstandspositionen neu zu wählen. Dies betrifft insbesondere die des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, der zugleich auch Vorstand Finanzen ist. Beide Amtsinhaber stellen sich nicht der Wiederwahl.
Ferner sind weitere Vorstandspositionen zu wählen, die teilweise nicht durch die Satzung des RRC vorgeschrieben sind (Satzungsauszug siehe unten).
Die Bildung solcher Ressorts bietet Gelegenheit zu künftigen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen des RRC.
Schließlich sind Wart-Funktionen vakant, wie z.B. Bootswart/ -in, Grundstückswart/ -in.
Die Mitgliedersammlung soll daher Vorbereitungen treffen, um der turnusmäßigen Jahreshauptversammlung die erforderlichen Entscheidungen zu ermöglichen.
Es wird die nachfolgende Tagesordnung vorgeschlagen:
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Anträge / Genehmigung der Tagesordnung
4. Statement des Vorstandes
5. Diskussion
6. Einrichtung einer Findungskommission
7. Ernennung von Mitgliedern der Findungskommission
8. Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung können berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 08. Oktober 2015 beim Vorstand des RRC (Postfach 1142, 23901 Ratzeburg oder mitglieder@rrc-online.de) schriftlich eingereicht werden.
Wir bitten um rege Mitwirkung bei der Gestaltung unseres RRC.
Mit freundlichen Grüßen
RATZEBURGER RUDERCLUB e.V.
Prof. Dr. Frank T. König
Vorsitzender
Anhang:
Auszug aus der Satzung (§11, 1. bis 3.)
§ 11 Vorstand
1. Der geschäftsführende Vorstand des Vereins besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Ein stellvertretender Vorsitzender deckt in seinem Aufgabenfeld den Bereich Finanzen oder den Bereich Verwaltung oder den Bereich Sport ab
c) dem Vorstand Finanzen soweit nicht durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden abgedeckt
d) dem Vorstand Verwaltung soweit nicht durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden abgedeckt
e) dem Vorstand Sport -soweit nicht durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden abgedeckt
f) mindestens einem, höchstens 4 weiteren Vorstandsmitgliedern
2. Der erweiterte Vorstand besteht aus:
a) den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands
b) dem/den Ehrenvorsitzenden
c) den Mitgliedern des Ehrenrats
d) den Mitgliedern des Beirates, die vom Vorstand zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben berufen werden.
3. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand.
Der Verein wird durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten, wovon einer der Vorsitzende, einer der stv. Vorsitzenden oder Vorstand Finanzen sein muss. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.