Achtung neue “Coronaregeln”

Regeln für den eingeschränkten Ruderbetrieb im Ratzeburger Ruderclub e.V.
Gültig ab Donnerstag, den 28. Mai 2020

Grundlage: Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO), in Kraft ab 18. Mai 2020

1. Aufenthalt auf dem Clubgelände

  1. Die Aufenthaltsdauer auf dem RRC-Gelände, insb. in den Gebäudeteilen, ist auf ein Minimum zu beschränken und darf nur der Vor- und Nachbereitung des Ruderns dienen. Das RRC-Gelände ist nach Beendigung des Ruderns schnellstmöglich zu verlassen.
  2. Minderjährige dürfen das Clubgelände nur in Abstimmung mit einem Trainer betreten.
  3. Beim Verlassen des Clubgeländes ist zu prüfen, ob noch eine Person vor Ort ist. Ist dies nicht der Fall, ist das Gebäude unabhängig von der Uhrzeit zu verschließen.
  4. Der Aufenthalt in Duschen und Kraftraum ist untersagt. Ausnahme sind Reinigungsarbeiten.
  5. Der Aufenthalt im Clubraum ist untersagt. Ausnahme sind notwendige Besprechungen des Trainerstabes und des Vorstandes unter Einhaltung der Abstandsregeln.

2. Bootsnutzung

  1. Der Ruderbetrieb wird vorzugsweise in Einern durchgeführt. Personen, die in einem gemeinsamen Hausstand leben, dürfen Zweier nutzen. Personen, die in keinem gemeinsamen Hausstand leben, dürfen Dreier oder Fünfer nutzen,1 wenn zwischen den Personen ein Ruderplatz unbesetzt bleibt . Eine Reservierung ist zwingend erforderlich. Hierzu steht auf der Homepage die Rubrik “Bootsreservierung” zur Verfügung.
  2. Rennboote dürfen nur entsprechend der Bootszuordnung genutzt werden. Breitensportler dürfen alle Boote nutzen, außer denen, die mit einem roten Punkt gekennzeichnet sind.
  3. Gig-Einer dürfen von allen genutzt werden.
  4. Minderjährigen ist die Nutzung von Bootsmaterial nur unter Aufsicht einesTrainers gestattet.
  5. Motorboote dürfen nur durch jeweils eine Person benutzt werden.

3. Abstandsregeln

  1. Auf dem RRC-Gelände inkl. Bootshaus ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 2,0 m einzuhalten.
  2. In einer Bootshalle darf sich jeweils nur eine Person zurzeit zur Vor- oder Nachbereitung des Ruderns aufhalten.
  3. Vor- und Nachbereitung des Ruderns, insb. Bootspflege, sollen möglichst gestaffelt erfolgen, um Kontakte zu vermeiden. Bei der Bootspflege ist ein Mindestabstand von 3,0 m zwischen den Booten einzuhalten.

1 d.h. der Dreier wird zu zwei Personen, der Fünfer zu drei Personen gerudert, um das Abstandsgebot im Boot einzuhalten

  1. Jede Stegseite darf zeitgleich nur von einem Boot belegt werden. Anlegende Boote haben Vorrang vor ablegenden Booten.
  2. Die Übergabe von Gegenständen (z.B. Werkzeug) erfolgt nicht direkt von Person zu Person, sondern durch separates Hinlegen und Aufnehmen.

4. Hygieneregeln

  1. Direkt nach dem Betreten des Clubgeländes und vor dem Benutzen des elektronischen Fahrtenbuches, sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Seife aus Spendern ist ausreichend vorhanden. Das Desinfektionsmittel ist bis auf Weiteres mitzubringen. Das Duschen im Bootshaus ist untersagt.
  2. Die Umkleideräume dürfen nur einzeln und nur zum Ablegen mitgebrachter Gegenstände betreten werden. Das Umkleiden ist untersagt.
  3. Die Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden.

5. Bootspflege

  1. Die eigentliche Bootspflege erfolgt wie immer: die Boote sind nach jedem Training von innen und außen zu reinigen. Um die Hygiene zu gewährleisten, dürfen Handtücher nicht Personen-übergreifen genutzt werden. Deswegen ist die Benutzung der RRC-eigenen Handtücher untersagt. Stattdessen sind eigenes Papier, Handtücher, Putzlappen, Fenstertücher, geeignete Stoffreste o.ä. mitzubringen.
  2. Die Skullgriffe und Sitzflächen der Rollsitze sind nach dem Rudern mit Wasser und Seife zu reinigen und zu trocknen.
  3. Arbeiten an Booten sind auf Reparaturen, die für die Gewährleistung des Ruderbetriebs notwendig sind, und die nötigsten Einstellarbeiten zu beschränken.

Der Vorstand