Liebe Mitglieder des RRC!
Die neue Corona-Verordnung im aktuellen „lock-down“ ist in Kraft getreten und ich bedanke mich, dass der RRC sie so konsequent umsetzt. Damit die Pandemie beherrschbar bleibt, muss jeder seinen Beitrag leisten und Kontakte reduzieren.
Im Nachgang zu der Verordnung gibt es Hinweise, nach denen es möglich sein soll, z.B. bestimmte Boote auch aus Vereinsgebäuden zu nutzen. Dazu muss man feststellen, dass es so in der Verordnung nicht steht. Vielmehr müssen alle und damit auch wir als Sportclub unseren Beitrag gegen die Pandemie leisten.
Anders als andere Vereine haben wir auch nicht nur ein gemeinsames Vereinshaus, in dem Mitglieder ihre privaten Boote unterstellen und denen man den Zutritt und damit die Nutzung ihres Eigentums nicht untersagen kann, sondern wir nutzen unsere Boote gemeinsam und müssen damit auch eine ganz andere Infektionsvorsorge treffen.
Wir müssen auch bedenken, wenn wir zulassen würden, dass in Einern gerudert werden dürfte, deren Sicherheit nicht mehr gewährleistet wäre. Wir haben keine Motorboote mehr im Wasser und ein Einerruderer wäre in der derzeitigen Lage des “lock-downs“ seinem Schicksaal überlassen. Und, wenn wir uns weiter zum Rudern im RRC treffen, reduzieren wir die Kontakte nicht.
Ich freue mich sehr, dass sich im RRC und beim Rudern niemand mit dem „Corona-Virus“ infiziert hat. Dabei muss es bleiben und man muss nicht alles tun, auch wenn es rechtlich erlaubt wäre.
Thomas Lange