Neues in Sachen “Corona-Regeln”

Regeln für den eingeschränkten Ruderbetrieb im Ratzeburger Ruderclub e.V.
Gültig ab Dienstag, den 9. Juni 2020

Grundlage: Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO), in Kraft ab 18. Mai 2020

1. Aufenthalt auf dem Clubgelände

a. Die Aufenthaltsdauer auf dem RRC-Gelände, insb. in den Gebäudeteilen, ist auf ein Minimum zu beschränken .
b. Minderjährige dürfen das Clubgelände nur in Abstimmung mit einem Trainer betreten.

c. Beim Verlassen des Clubgeländes ist zu prüfen, ob noch eine Person vor Ort ist. Ist dies nicht der Fall, ist das Gebäude unabhängig von der Uhrzeit zu verschließen.
d. Der Aufenthalt in Duschen und Kraftraum ist untersagt. Ausnahme sind Reinigungsarbeiten.

e. Der Aufenthalt im Clubraum ist bis zu 10 Personen gestattet. Den besonderen Hygieneanforderungen ist Rechnung zu tragen und der Gebrauch von Geschirr etc. gering zu halten; benutzte Gegenstände sind nach Gebrauch zu reinigen bzw. in die Spülmaschine zu stellen, ebenso sind die Plätze gereinigt zu verlassen. Soweit wetterbedingt möglich, sollten die Treffen im Freien stattfinden.

2. Bootsnutzung

a. Der Ruderbetrieb wird in Einern, Zweiern und Dreiern durchgeführt. Personen, die in einem gemeinsamen Hausstand leben (z. B. Ehepaare und Familien) oder in zwei Hausständen leben (z.B. zwei Ehepaare oder zwei Familien), dürfen auch andere Boote nutzen bis zum Fünfer. Personen, die in keinem gemeinsamen Hausstand leben, dürfen Fünfer nutzen,
wenn zwischen den Personen ein Ruderplatz unbesetzt bleibt. Personen aus einer Risikogruppe, die nicht zu gemeinsamen Hausstand gehören, sollten einen Ruderplatz freihalten.
b. Rennboote dürfen nur entsprechend der Bootszuordnung genutzt werden. Breitensportler dürfen alle Boote nutzen, außer denen, die mit einem roten
Punkt gekennzeichnet sind.
c. Minderjährigen ist die Nutzung von Bootsmaterial nur unter Aufsicht eines
Trainers gestattet.
d. Motorboote dürfen nur durch jeweils eine Person benutzt werden.

3. Abstandsregeln

a. Auf dem RRC-Gelände inkl. Bootshaus ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 2,0 m einzuhalten.
b. In einer Bootshalle darf sich jeweils nur eine Mannschaft zur Vor- oder Nachbereitung des Ruderns aufhalten.

c. Vor- und Nachbereitung des Ruderns, insb. Bootspflege, sollen möglichst gestaffelt erfolgen, um Kontakte zu vermeiden. Bei der Bootspflege ist ein Mindestabstand von 3,0 m zwischen den Booten einzuhalten.
d. Jede Stegseite darf zeitgleich nur von einem Boot belegt werden. Anlegende

Boote haben Vorrang vor ablegenden Booten.
e. Die Übergabe von Gegenständen (z.B. Werkzeug) erfolgt nicht direkt von Person zu Person, sondern durch separates Hinlegen und Aufnehmen.

4. Hygieneregeln

a. Direkt nach dem Betreten des Clubgeländes und vor dem Benutzen des elektronischen Fahrtenbuches, sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Seife aus Spendern ist ausreichend vorhanden. Das Desinfektionsmittel ist bis auf Weiteres mitzubringen. Das Duschen im Bootshaus ist untersagt.

b. Die Umkleideräume dürfen nur einzeln und nur zum Ablegen mitgebrachter Gegenstände betreten werden. Das Umkleiden ist untersagt.
c. Die Toilettenräume dürfen nur einzeln benutzt werden.
5. Bootspflege

a. Die eigentliche Bootspflege erfolgt wie immer: die Boote sind nach jedem Training von innen und außen zu reinigen. Um die Hygiene zu gewährleisten, dürfen Handtücher nicht personenübergreifend genutzt werden. Deswegen ist die Benutzung der RRC-eigenen Handtücher untersagt. Stattdessen sind eigenes Papier, Handtücher, Putzlappen, Fenstertücher, geeignete Stoffreste o.ä. mitzubringen.

b. Die Skullgriffe und Sitzflächen der Rollsitze sind nach dem Rudern mit Wasser und Seife zu reinigen und zu trocknen.
c. Arbeiten an Booten sind auf Reparaturen, die für die Gewährleistung des Ruderbetriebs notwendig sind, und die nötigsten Einstellarbeiten zu beschränken.

Der Vorstand