Neues in Sachen “Corona”

Liebe Mitglieder des RRC,

die Neuregelung der Landesregierung für den Sportbetrieb ist am 1.11.2020 veröffentlicht worden. Nach dessen § 11 ist die Sportausübung innerhalb und außerhalb von Sportanlagen:

–          nur allein, 

–          gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen 

–          oder einer anderen Person

gestattet. Dies bedeutet für uns:

Rudersport: 

Rudersport ist bis auf Weiteres im RRC in Einern und in Zweiern zulässig. Die Benutzung eines Dreiers wird jedoch empfohlen, wenn zwei Personen verschiedener Hausstände miteinander rudern und so ein Platz freilassen können. Im Übrigen sind ab dem 2. November 2020 alle anderen Boote des RRC zur Benutzung gesperrt!

Kraft- und Ergoraum: 

Der Kraft und der Ergoraum stehen weiter bis zu 2 Personen, nach folgendem Schema zur Verfügung:

Ergoraum, Ergo 1 

Ergoraum, Ergo 2 

Flur vor den Umkleiden, Ergo 1/Fahrrad 1

Flur vor den Umkleiden, Ergo 2/Fahrrad 2 

linke Bootshalle, Ergo 1

linke Bootshalle, Ergo 2

mittlere Bootshalle, Ergo 1

mittlere Bootshalle, Ergo 2

rechte Bootshalle, Ergo 1/Krafttraining 1

rechte Bootshalle, Ergo 2/Krafttraining 2

Kraftraum (für bis zu 2 Personen)

Nach der Nutzung der Ergometer in den Bootshallen oder draußen sind diese zu säubern, zu trocknen und im Clubhaus abzustellen. 

Gymnastik (montags, 19h, LG):

Die Gymnastik muss leider einstweilen ausfallen. Über den Neustart wird rechtzeitig informiert.

„Familien“:

Da nunmehr drei oder mehr Personen nur noch dann zusammen Sport treiben dürfen, wenn sie in demselben Hausstand angehören, bittet der Vorstand freundlich um Mitteilung per Mail, wenn ein Hausstand von dieser Regelung für den Sport im Club Gebrauch machen möchte.

Allgemeine Hinweise:

Duschen und Umkleiden sind leider wieder zum Duschen und Umkleiden gesperrt. Die Hygienevorschriften im Club gelten fort. Wir bitten eindringlich um Beachtung! Dies gilt nunmehr auch wieder für die Einhaltung des Kontaktverbotes im Club und auf dem Clubgelände (Ansammlungen und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken im öffentlichen Raum sind nur mit Personen aus höchstens zwei Haushalten zulässig; dabei ist eine Obergrenze von zehn Personen einzuhalten). Die Nutzung der freigegeben Boote, des Ergo- und des Kraftraumes ist nur (!!!) nach vorheriger Reservierung möglich. Der Clubraum ist für gesellschaftliche Aktivitäten gesperrt!

Entfall der außerordentlichen Mitgliederversammlung

Vielleicht ist euch/Ihnen zu Ohren gekommen, dass der Vorstand vor hatte, in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in der Riemannhalle, am 28.11.2020 über den erfreulichen Stand der Planungsaktivitäten zu einem möglichen Neubau des RRC-Clubgebäudes zu unterrichten. Angesichts der derzeitigen Situation wäre dies jedoch unvernünftig. Spätestens in der kommenden Mitgliederversammlung wird dies nachgeholt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Überlegung deswegen ruht! Im Gegenteil, die Mitgliederversammlung 2017 hatte den Vorstand beauftragt, die Optionen eines Neubaus zu prüfen und eine Baukommission eingesetzt. Dies läuft zusammen mit der Stadt Ratzeburg nun weiter. Über das „Ob“ und das „Wie“ entscheidet natürlich weiter die Mitgliederversammlung des RRC; der Vorstand erarbeitet dazu lediglich Entscheidungsoptionen.

Hierüber wird gesondert per Mail unterrichtet werden.

Der Vorstand wünscht nun allen RRC`lern alles erdenklich Gute für die bevorstehende Zeit und bittet sehr herzlich um die Einhaltung dieser Vorgaben: im eigenen Interesse und im Interesse der Clubkameradinnen und Clubkameraden!

Alles Gute!

Für den Vorstand des RRC

Thomas Lange