Aktuelle Regeln zur Sportausübung im RRC ab dem 10. März 2021

Liebe Mitglieder des RRC!

Die Regelungen zur Sportausübung sind angepasst worden und eröffnen den Wiedereinstieg in das Rudern und in den Indoorsport (Ergo und Kraft). Für Kaderathleten gelten weiter besondere Regelungen. Damit die Pandemie beherrschbar jedoch bleibt, muss weiter jede Ruderin und jeder Ruderer einen Beitrag leisten und Kontakte reduzieren. Dies schützt die eigene Gesundheit und die der anderen RRC-Mitglieder. Zur Aufrecherhaltung der eigenen Gesundheit kann deshalb Sport im RRC nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen und nur nach vorheriger Reservierung auf der Homepage ausgeübt werden. Es wäre schön, wenn dies auch weiter beherzigt und auf Risikogruppen besonders Rücksicht genommen wird.

Die Sportausübung ist in Schleswig-Holstein nunmehr wie folgt zulässig:

  1. allein oder gemeinsam  mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen (dies nur, soweit der Mindestabstand eingehalten wird) sowie
  3. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.

Zusammengefasst gelten deshalb für den RRC folgende Regelungen:

  1. Das Clubgelände und das Clubgebäude dürfen grundsätzlich nur zur zulässigen Sportausübung und zur Sicherung und Erhaltung betreten werden.  Die Sportausübung setzt eine vorherige Reservierung voraus.
  2. Das Clubgebäude darf zu Trainingszwecken von Clubmitgliedern mit dem Status Landeskaderathlet sowie deren Trainern sowie von allen anderen Clubmitgliedern mit einer weiteren Person zum Ergo- bzw. Krafttraining für die Dauer des Trainings genutzt werden.
  3. Die Bootshallen dürfen zur Bootsentnahme und –rückgabe und ausschließlich nach Maßgabe der für die Bootsnutzung geltenden Bestimmungen betreten werden: gerudert werden dürfen  nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen folgende Boote: Einer, Zweier und Dreier.
  4. Der Aufenthalt zu allen anderen Zwecken ist untersagt.
  5. Bei Krankheitssymptomen darf das Clubgelände nicht betreten und auch nicht am Training teilgenommen werden. Symptomfreiheit muss auch bei den im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern gegeben sein.
  6. Der Aufenthalt ist jeweils auf die für den jeweiligen Zweck erforderliche Zeit zu beschränken.
  7. Jegliche gebotene Abstandsregeln müssen strikt eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, dass Begrüßungsrituale usw. nur aus einer Distanz von 1,5m möglich sind. Gleiches gilt für sämtliche Interaktionen auf dem Clubgelände.
  8. Das Duschen im Clubgebäude ist untersagt.
  9. Die Nutzung der Toiletten ist freigegeben.
  10. Essen und Getränke dürfen nur aus eigenen Behältnissen verzerrt werden.
  11. Die Hände sind regelmäßig, insbesondere beim Eintreffen auf dem Clubgelände und nach dem Sport, zu waschen und zu desinfizieren.

Mit rudersportlichen Grüßen

Der Vorstand