Mitglied werden

Herzlich willkommen!

Rudern ist eine überaus gesunde Kraft-Ausdauer-Sportart, mit der grundsätzlich in jedem sportfähigen Alter begonnen werden kann. Kinder sollten aber mindestens 10 Jahre alt sein. Wenn auch nur sehr, sehr selten gekentert wird, ist für alle Ruderinnen und Ruderer die Schwimmbefähigung Voraussetzung. Das ist es dann aber auch schon. Kinder und Jugendliche wenden sich bitte an den jeweiligen Trainer ihrer Alterklasse. Für Erwachsene führt der RRC regelmäßig zumeist im Frühjahr Anfängerkurse durch. Die Kursdaten werden hier auf der Homepage veröffentlicht. Ist das Rudern erst einmal erlernt, schließt man sich einer dem eigenen Leistungsvermögen bzw. dem eigenen Trainingswillen entsprechende Trainingsgruppe an oder verabredet sich sonst zum Rudern. Außerhalb der Wassersaison in den Wintermonaten bietet der RRC ein umfangreiches Hallentrainingsprogramm an, so dass ganzjährig Sport gemacht wird.

Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittener: Jeder Ruderer ist im Ratzeburger Ruderclub e.V. willkommen. Als Mitglied kann man ohne Anmeldung zu allen offenen Ruderterminen kommen, mit auf Wanderfahrten fahren und an den Geselligkeiten des Vereins teilnehmen.

Den Verein kennenlernen

Jedes Jahr im April gibt es einen Schnupperkurs, bei dem das Vereinshaus besichtigt und auch „probegerudert“ werden kann. Aber auch sonst im Jahr, ist ein Besuch immer möglich. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. In der Regel können Sie auch ein paar Mal unverbindlich mitrudern, bis ein Vereinseintritt aus versicherungstechnischen Gründen notwendig wird. Wunderbar kennenlernen können Sie den Verein auch über die Teilnahme an einem Ruderkurs.

Wie werde ich Mitglied?

Um Mitglied zu werden, einfach den Aufnahmeantrag [PDF] herunterladen, ausfüllen und im Bootshaus abgeben. Zusätzlich bitte auch die Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten [PDF] ausfüllen, da dies den bürokratischen Aufwand verringert. Bei Minderjährigen muss zusätzlich zum Antrag auch ein Schwimmzeugnis vorgezeigt werden. Die jeweiligen zu zahlenden Beiträge können in der Beitrags- und Gebührenordnung [PDF] eingesehen werden.

Rechte und Pflichten als Mitglied

Die Rechte und Pflichten von Mitgliedern im Ratzeburger Ruderclub e.V. sind in der Satzung [PDF] festgehalten. Neben den Rechten – z.B. Nutzung der Boote und des Bootshauses – hat man als Mitglied auch Pflichten, denn nur wenn Jeder sich in einem gewissen Maße einbringt, kann das Vereinsleben attraktiv gestaltet werden. Jedes volljährige Mitglied muss daher ca. 2x im Jahr Arbeitsdienst leisten.

Austritt aus dem Verein

Ein Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres möglich. Der Austritt muss dem Vorstand drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden.

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RRC-Ob- und Steuerleute-Ordnung
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RRC-Aufnahmeantrag mit Beitrags- und Gebührenordnung

Enthält den Antrag zur Aufnahme als Vereinsmitglied und die Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten.

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RRC-Beitrags- und Gebührenordnung
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RRC-Fahrtordnung auf dem Küchensee ohne Albano-System
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RRC-Ruderordnung
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RRC-Satzung

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