Aktuelles zum Lockdown

Liebe Mitglieder des RRC!

Die Regelungen zum Lockdown gelten fort. Damit die Pandemie beherrschbar wird, muss weiter jede Ruderin und jeder Ruderer einen Beitrag leisten und Kontakte reduzieren. Auch bleiben die Sportanlagen geschlossen. Dies schützt die eigene Gesundheit und die der anderen RRC-Mitglieder. Zur Aufrecherhaltung der eigenen Gesundheit kann deshalb Sport im RRC nur nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen und nur nach vorheriger Reservierung auf dieser Homepage ausgeübt werden. Sportausübung ist zur Zeit nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet. Dazu stehen im RRC nur Einer oder Zweier zur Verfügung. Es wäre schön, wenn dies auch weiter beherzigt und auf Risikogruppe besonders Rücksicht genommen wird.

Zusammengefasst gelten für den RRC einstweilen weiter folgende Regelungen:

  1. Das Clubgelände und das Clubgebäude dürfen grundsätzlich nur zur Sicherung und Erhaltung betreten werden. Dies gilt auch für das Inventar.
  2. Das Clubgebäude darf zu Trainingszwecken ausschließlich von Clubmitgliedern mit dem Status Landeskaderathlet sowie deren Trainern für die Dauer des Trainings genutzt werden.
  3. Die Bootshallen dürfen nur zur Bootsentnahme und –rückgabe und ausschließlich nach Maßgabe der für die Bootsnutzung geltenden Bestimmungen betreten werden.
  4. Der Aufenthalt zu allen anderen Zwecken ist untersagt.
  5. Bei Krankheitssymptomen darf das Clubgelände nicht betreten und auch nicht am Training teilgenommen werden. Symptomfreiheit muss auch bei den im gleichen Haushalt lebenden Familienmitgliedern gegeben sein.
  6. Der Aufenthalt ist jeweils auf die für den jeweiligen Zweck erforderliche Zeit zu beschränken.
  7. Jegliche gebotene Abstandsregeln müssen strikt eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, dass Begrüßungsrituale usw. nur aus einer Distanz von 1,5m möglich sind. Gleiches gilt für sämtliche Interaktionen auf dem Clubgelände.
  8. Das Duschen im Clubgebäude ist untersagt.
  9. Die Nutzung der Toiletten ist nur im Notfall freigegeben.
  10. Essen und Getränke dürfen nur aus eigenen Behältnissen verzerrt werden.
  11. Die Hände sind regelmäßig, insbesondere beim Eintreffen auf dem Clubgelände und nach dem Sport, zu waschen und zu desinfizieren.
  12. Rudern ist nur nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen und nur nach vorheriger Reservierung auf der Website des Clubs in Einern und Zweiern erlaubt.

Mit rudersportlichen Grüßen

Der Vorstand