Ruderordnung gültig ab 17. Mai 2021!

Hygieneplan des Ratzeburger Ruderclubs (RRC)

Jedes Clubmitglied bleibt aufgerufen einen Beitrag zu leisten, Kontakte zu reduzieren und auf Risikogruppen besonders Rücksicht zu nehmen. Der Sport sowie Treffen im Rahmen der Sportausübung können nunmehr nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen betrieben werden. Es wird jedoch im eigenen Interesse weiter empfohlen, regelmäßig Schnelltests in den angebotenen Testzentren durchzuführen.

  • Das Clubgelände und das Clubgebäude dürfen grundsätzlich nur zur zulässigen Sportausübung sowie zulässiger Treffen im Rahmen der Sportausübung und zur Sicherung und Erhaltung betreten werden. Der Aufenthalt zu allen anderen Zwecken ist untersagt.
  • Der Aufenthalt ist jeweils auf die für den jeweiligen Zweck erforderliche Zeit zu beschränken.
  • Jegliche gebotene Abstandsregeln müssen strikt eingehalten werden. Auf dem Clubgelände und insbesondere im Clubhaus wird das Tragen einer Mund-Nase-Maske empfohlen soweit kein Sport ausgeübt wird.
  • Die Sportausübung setzt eine vorherige Reservierung voraus. Die Reservierung und das Fahrtenbuch dienen der Kontaktverfolgung.
  • Die Sportausübung kann im Clubgebäude entweder allein, mit Personen aus dem eigenem Haushalt oder zu zweit mit einer beliebigen anderen Person erfolgen.
  • Außerhalb des Clubgebäudes können bis zu 20 Personen mit maximal zwei Übungsleitern Sport treiben.
  • Unter Einhaltung der vorstehenden beiden Punkte dürfen alle Boote gerudert werden. Steuernden wird empfohlen, eine Mund-Nase-Maske zu tragen.
  • Bei Krankheitssymptomen oder nach positivem SARS-CoV-2 PCR- oder Schnelltest darf das Clubgelände nicht betreten werden. Symptomfreiheit muss auch bei den im gleichen Haushalt lebenden Personen gegeben sein.
  • Im Außenbereich des sog. Innenhofs dürfen sich maximal bis zu 10 Personen treffen.
  • Das Duschen im Clubgebäude ist jeweils mit bis zu zwei Personen gestattet.
  • Die Nutzung der Toiletten ist freigegeben.
  • Essen und Getränke dürfen nur aus eigenen Behältnissen verzehrt werden.
  • Die Hände sind regelmäßig, insbesondere beim Eintreffen auf dem Clubgelände und nach dem Sport, zu waschen und zu desinfizieren.
  • Räume im Clubhaus, in denen Sport ausgeübt wird, sind permanent zu durchlüften, soweit es die Witterung zulässt. Nach der Sporteinheit muss zehn Minuten quergelüftet werden vor der nächsten Sportausübung.

Die Hinweise der Landesregierung sowie des Kreises Herzogtum Lauenburg gelten ergänzend.

Mit rudersportlichen Grüßen

Der Vorstand