“SUP” und andere Verkehrsteilnehmer!

Liebe Mitglieder des RRC,

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auf unserem Ruderrevier wird es voller. Das schöne Wetter zieht viele auf das Wasser. Auch jene die sich mit den Regeln auf dem Wasser nicht auskennen. Wir können nicht darauf hoffen, dass alle Rücksicht nehmen und sich korrekt verhalten. Ich bitte euch alle um Vorsicht auf unseren Gewässern, damit uns nachfolgendes Beispiel aus Hamburg nicht passiert!

Mit rudersportlichen Grüßen Thomas Lange

Hilfreich ist auch ein Blick in den aktuellen Rudersport: Thema “Sicherheit” Teil1

https://www.rudersport-magazin.de/index.php/magazin/aktuelles-heft

Anklage nach Unfall mit SUP in Hamburg

Unter dem Titel „Bootsobleute als Haftungsnarren“ veröffentlichte der „rudersport“ in Heft sechs einen Text des Rechtsanwaltes Günter Bach, der darin unter anderem fordert, Vereine müssten sicherstellen, dass Bootsobleute ausreichend versichert sind – auch gegen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

„Warum gegen Vorsatz?“, fragt sich der rechtschaffende Ruderer. Eine Doppelzweierbesatzung des RC Favorite Hammonia aus Hamburg weiß nur zu gut, was es damit auf sich hat. Die beiden, ein Zahnarzt und (Ironie des Schicksals) ein Anwalt, hatten 2019 einen Zusammenstoß mit einem Standup-Paddler (SUP) auf dem Alsterkanal kurz vor einer Brückendurchfahrt. Der Anwalt im Bug des Doppelzweiers als Bootsobmann und damit verantwortlich für die Fahrt, gab ordnungsgemäß das Kommando „Stopp“, als er wahrnahm, wie der SUP-Fahrer seinem Boot in den Weg zu fahren drohte, obwohl er diesen zuvor zweimal durch den Ausruf „Warschau“ gewarnt hatte.

„Wir rudern seit 30 Jahren und sind erfahren genug, die Blätter bei Bedarf sekundenschnell ins Wasser zu bringen, aber dennoch hat das Boot natürlich einen gewissen Bremsweg“, beschreibt der Zahnarzt die Sekunden, bevor das ausgleitende Ruderboot über das Brett des Paddlers geriet. Mit einem Skull touchierten die Ruderer den Paddler an der Wade, der ins Wasser fiel und sich dabei einen Cut über dem Auge zuzog. „Es kam beiderseits zum Austausch von Höflichkeiten“, beschreiben die beiden Ruderer den folgenden Wortwechsel. Sie gaben dennoch ihre Namen und ihren Verein an, worauf der Vater des Paddlers später am Clubhaus erschien und anbot, gegen Zahlung von 1000 Euro keine Anzeige zu erstatten, was die Ruderer ablehnten.

Es folgte eine Vorladung bei der zuständigen Wasserschutzpolizei und im Dezember 2020 erhielten die beiden Ruderer Post von der Staatsanwaltschaft. Der Inhalt schockierte: Sie waren wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung und schweren Eingriffs in den Schifffahrtsverkehr angeklagt, was im Falle einer Verurteilung zwingend eine Freiheitsstrafe nach sich gezogen hätte. „Mich erschreckte die Ignoranz der Staatsanwaltschaft, sich nicht mit der Kommandostruktur bei Ruderbesatzungen zu befassen“, sagt der Anwalt und Bootsobmann, der zu allem Überfluss aufgrund des Vorwurfs von seiner Anwaltskammer um eine Stellungname gebeten wurde.

Zusätzlich seien Schriftsätze ihrer Rechtsvertreter verschiedenen Aktenzeichen zugeordnet und somit teilweise nicht berücksichtigt worden. Glück im Unglück: Der Richter des Schifffahrtsgerichts erkannte nach Durchsicht der ihm vorliegenden Akten keinen Vorsatz im Handeln der beiden Ruderer, womit „nur“ noch die Fahrlässigkeit als Vorwurf blieb. Am Ende bot das Gericht die Einstellung gegen die Zahlung von 2500 Euro an die Staatskasse und 250 Euro von jedem der beiden Ruderer an den Geschädigten an, was die Ruderer akzeptierten.

Fazit: Unfälle sind trotz defensiver Fahrweise nicht zu vermeiden, und jeder sollte sich selbst überprüfen, ob man sich Unwissenden gegenüber nicht noch vorsichtiger verhalten kann, selbst wenn man sich im Recht wähnt. Denn, wie in dem vorliegenden Fall, gibt es Menschen, die, aus was für Gründen auch immer, nicht bereit sind, dieses Recht einzuräumen. „Pöbeleien, die im Ruderbetrieb gerne vorkommen, sollten unbedingt unterbleiben“, mahnt der Anwalt.

Außerdem zeichnen die beiden ihre Fahrten künftig mit einer 360-Grad-Kamera am Bug des Bootes auf, die Unfallgegnern die Situation eins zu eins dokumentieren und helfen kann, Strafverfahren zu verhindern, selbst wenn diese Technik vermutlich als Rechtsmittel nicht zulässig sein dürfte. Allein die Bilder können vielleicht ein Einlenken bewirken. Und der richtige Umgangston. „Ich würde bei künftigen Zwischenfällen immer Ruhe bewahren, auch, wenn ich im Recht bin. Denn unser Fall hat mir gezeigt, dass man sich auf die Justiz nicht unbedingt verlassen kann“ – sagt der Anwalt.