Ratzeburg, 16. November 2013
Im Nachgang zum Info-Abend vom 12. November 2013* gilt aufgrund des Vorstandsbeschlusses bis zum 30. April 2014 folgende:
Winter-Ruderregelung
1. Aus Sicherheitsgründen wird das Anlegen einer Rettungsweste oder einer zertifizierten Schwimmhilfe empfohlen.
2. Das Rudern in Ufernähe unter Beachtung der Fahrtordnung – wird empfohlen.
3. Ausfahrten bei Dunkelheit sind nicht zulässig.
4. Minderjährigen ist das Rudern in Kleinbooten (Einer und Zweier ungesteuert) nur mit angelegter Rettungsweste oder zertifizierter Schwimmhilfe gestattet; zusätzlich ist Kindern und Jugendlichen bis U17 das Rudern in Kleinbooten (Einer und Zweier ungesteuert) nur in unmittelbarer Motorbootbegleitung gestattet.
Der Vorstand