Winter-Ruderregelung

Ratzeburg, 16. November 2013

Im Nachgang zum Info-Abend vom 12. November 2013* gilt aufgrund des Vorstandsbeschlusses bis zum 30. April 2014 folgende:

Winter-Ruderregelung

1. Aus Sicherheitsgründen wird das Anlegen einer Rettungsweste oder einer zertifizierten Schwimmhilfe empfohlen.

2. Das Rudern in Ufernähe – unter Beachtung der Fahrtordnung – wird empfohlen.

3. Ausfahrten bei Dunkelheit sind nicht zulässig.

4. Minderjährigen ist das Rudern in Kleinbooten (Einer und Zweier ungesteuert) nur mit angelegter Rettungsweste oder zertifizierter Schwimmhilfe gestattet; zusätzlich ist Kindern und Jugendlichen bis U17 das Rudern in Kleinbooten (Einer und Zweier ungesteuert) nur in unmittelbarer Motorbootbegleitung gestattet.

Der Vorstand