Regeln für den eingeschränkten Ruderbetrieb im
Ratzeburger Ruderclub e.V.
Gültig ab Mittwoch, den 17. Juni 2020
Grundlage: Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO), in Kraft
ab 8. Juni 2020
1. Aufenthalt auf dem Clubgelände
a. Die Aufenthaltsdauer auf dem RRC-Gelände, insb. im Gebäude den Gebäude, ist auf das vernünftige Maß zu halten, das unter Beachtung der derzeitigen besonderen Situation wieder eine – beschränkte – gemeinsame Sportausübung und Kontaktpflege zulässt.
b. Beim Verlassen des Clubgeländes ist zu prüfen, ob noch eine Person vor Ort ist. Ist dies nicht der Fall, ist das Gebäude unabhängig von der Uhrzeit zu verschließen.
c. Der Aufenthalt in Duschen und im Kraftraum bleibt einstweilen weiter untersagt.
d. Der Clubraum steht Zusammenkünften bis zu 10 Personen zur Verfügung. Den aktuellen Hygieneanforderungen ist Rechnung zu tragen und z.B. der Gebrauch von Geschirr etc. gering zu halten; benutzte Gegenstände sind nach Gebrauch zu reinigen bzw. in die Spülmaschine zu stellen, ebenso sind die Plätze gereinigt zu verlassen.
2. Boots- und Ergonutzung
a. Der Ruderbetrieb findet entsprechend den jeweils geltenden Regeln für die Sportausübung nach der eingangs genannten Landesverordnung im Zuge der Corona-Pandemie statt. Die Nutzung der Ruderboote ist nur nach vorheriger Reservierung durch den späteren Bootsobmann zulässig. Über seine üblichen Pflichten als Obmann hinaus, ist er auch für die Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen verantwortlich. Derzeit ist danach der Ruderbetrieb insbesondere nur möglich, wenn sich die Mannschaft „kennt“. Hierüber hat sich der Obmann Gewissheit zu verschaffen und die Mannschaft auf die gesteigerten Infektionsrisiken bei der Sportausübung hinzuweisen. Bei der Bootseinteilung ist zu beachten, dass Risikogruppen nicht unnötig Risiken ausgesetzt werden.
b. Minderjährigen ist die Nutzung von Bootsmaterial nur unter Aufsicht eines Trainers gestattet.
c. Ergos stehen im Multifunktionsraum vor den Umkleiden zur Verfügung. Soweit möglich, sollen diese draußen genutzt und nach Gebrauch gründlich gereinigt werden (Handgriffe sowie die Sitzfläche).
3. Abstandsregeln
a. Auf dem RRC-Gelände inkl. Bootshaus ist, so die Unterschreitung nicht aus tatsächlichen Gründen erforderlich ist, der Mindestabstand zwischen Personen von 1, 5 m einzuhalten.
b. In einer Bootshalle sollte sich jeweils nur eine Mannschaft und die zur Vor- oder Nachbereitung des Ruderns aufhalten.
c. Jede Stegseite soll zeitgleich nur von einem Boot belegt werden. Anlegende Boote haben Vorrang vor ablegenden Booten.
d. Die Übergabe von Gegenständen (z.B. Werkzeug) erfolgt nach entsprechender Reinigung.
4. Hygieneregeln
a. Direkt nach dem Betreten des Clubgeländes und vor dem Benutzen des elektronischen Fahrtenbuches, sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Seife aus Spendern ist ausreichend vorhanden. Das Desinfektionsmittel ist mitzubringen. Das Duschen im Bootshaus ist untersagt.
b. Die Umkleideräume dürfen nur einzeln und nur zum Ablegen mitgebrachter Gegenstände betreten werden. Das Umkleiden ist untersagt.
c. Die Toiletten dürfen nur einzeln benutzt werden.
5. Bootspflege
a. Die eigentliche Bootspflege erfolgt wie immer: die Boote sind nach jedem Training von innen und außen zu reinigen. Um die Hygiene zu gewährleisten, sollen Handtücher nicht personenübergreifend genutzt werden. Deswegen ist die Benutzung der RRC-eigenen Handtücher zu beschränken und eigenes Papier, Handtücher, Putzlappen, Fenstertücher, geeignete Stoffreste o.ä. mitzubringen.
b. Die Skullgriffe und Sitzflächen der Rollsitze sind nach dem Rudern mit Wasser und Seife zu reinigen und zu trocknen.
Der Vorstand